Verschärfte Regeln zum Schutz der Taucher

Elf tödliche Tauchunfälle seit 1994 an der Allmannshauser Steilwand im Starnberger See: Zu viel, um tatenlos zuzusehen. Deshalb gelten nun verschärfte Regeln für den Starnberger See.

Die bisherige so genannte Allgemeinverfügung, die das Tauchen im Starnberger See regelt, zielte überwiegend auf die Eigenverantwortlichkeit der Taucher ab. Doch das hat nicht ausgereicht, wie der Starnberger Polizeichef Norbert Reller berichtet. Vor allem Leichtsinn und Selbstüberschätzung führten zu den zahlreichen Unfällen an der Allmannshauser Steilwand, bei denen seit 1994 laut Reller elf Taucher tödlich verunglückt sind und 35 zum Teil schwer verletzt wurden.

Deshalb wurden nun die Regeln verschärft. Ab sofort sind am Starnberger See Tauchgänge im Alleingang verboten. Für alle Tauchgänge ist immer eine komplette kaltwassertaugliche Ausrüstung mit zwei getrennt absperrbaren kaltwasserzugelassenen Atemreglern zu verwenden. Jeder Taucher muss mit Kälteschutz und Kopfhaube ausgerüstet sein. Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist nur bis zu einer Wassertiefe von 40 Meter erlaubt. Die Verwendung eines Tauchcomputers wird empfohlen.